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Das stumpfe Schwert

Oder: Warum der Ruf nach einem AfD-Verbot ins Leere zielt — und was er über die Rufer verrät.

Mehr als tausend Juristen fordern ein AfD-Verbotsverfahren. Doch nur Karlsruhe entscheidet – und Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier hält die Hürden für kaum überwindbar. Ein Plädoyer gegen den bequemen Ruf nach dem Richter und für den mühsameren Weg: die AfD an der Wahlurne zu schlagen.

Lesezeit: 11 Minuten

Tausend Juristen. Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen. Mehr als 1.051 Anwältinnen und Anwälte, Richter, Staatsanwälte und Referendare haben den offenen Brief des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) unterzeichnet, der Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auffordert, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. Man stützt sich auf ein Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Man ist sich seiner Sache herrlich sicher. Tausend Federn, und alle kratzen in dieselbe Richtung.

Nur — Sicherheit ist noch keine Rechtslage.

Und tausend Meinungen ergeben noch kein Urteil. Der Ruf ist nicht neu. Seit der Verfassungsschutz die AfD im Frühjahr 2025 bundesweit als Verdachtsfall führt — die schärfere Einstufung als »gesichert rechtsextrem« hat ein Verwaltungsgericht vorläufig gestoppt —, kehrt die Verbotsdebatte in Wellen wieder, mal lauter, mal leiser. Jetzt, mit den tausend Unterschriften, ist sie wieder auf Betriebstemperatur.

Rote Roben, schwarze Roben

Wer die tausend Unterschriften wägt, sollte eine einzige in die Waagschale daneben legen: die von Hans-Jürgen Papier, von 2002 bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Und hier lohnt ein Blick auf die Garderobe. Anwälte, Richter, Staatsanwälte — die tausend Unterzeichner also — tragen schwarze Roben. Wer aber in Deutschland über Leben und Sterben einer Partei entscheidet, trägt Scharlachrot: die acht Richterinnen und Richter des Zweiten Senats in Karlsruhe. Die tausend schwarzen Roben dürfen von der Tribüne aus applaudieren; die Klinge führen dürfen allein die acht roten. 

»Nur diese acht können entscheiden: der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts.« – Quelle: © berlin producers Media │ Michael Gügerl, Walid Habash, Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe

Papier hat dem Tagesspiegel gesagt, was die Unterzeichner offenbar ungern hören: »Führt die AfD einen Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung? Ich halte das für nicht begründbar.« Die Voraussetzungen für ein Verbot seien schwer nachweisbar. Es gehe nicht um die Entgleisung dieses oder jenes Funktionärs, sondern um die Partei als Ganzes. Ein Teilverbot? Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes meine Gesamtparteien, nicht ihre Landesverbände. Und ein einzelner Landtag, so der frühere oberste Verfassungshüter, könne die Ordnung der Bundesrepublik ohnehin kaum aus den Angeln heben. 

Das ist keine Liebeserklärung an die AfD. Das ist der Mann, der es wissen muss, und er sagt im Grunde: Ihr wollt ein Feuer löschen und habt den Eimer vergessen. 

Nennen wir das Kind beim Namen: Ein solches Verfahren wäre schnell eine Totgeburt. 

Warum das Schwert so schwer wiegt

Ein wenig Nachhilfe für tausend studierte und staatsexaminierte Rechtskundige, die ihr eigenes Grundgesetz offenbar für eine Art Wunschkonzert halten. Denn wer nach dem Verbotsschwert greift, sollte wissen, warum es geschmiedet wurde — und warum es so verflixt schwer in der Hand liegt. 

Die Weimarer Republik kannte dieses Schwert nicht. Ihre Verfassung war ein Meisterwerk der Fairness, blind gegen die eigenen Totengräber. Sie ließ jeden antreten, auch den, der sie abschaffen wollte, und reichte ihm die Streichhölzer gleich mit. Das Verhältniswahlrecht ohne Sperrklausel zerfranste das Parlament in ein Dutzend Splittergruppen. Der Reichspräsident regierte per Notverordnung, sobald die Mehrheiten zerbröselten — Artikel 48 war seinerzeit das offene Scheunentor. Und: Ein Misstrauensvotum brauchte keinen Nachfolger. Nationalsozialisten und Kommunisten, Todfeinde in allem übrigen, konnten Arm in Arm jede Regierung stürzen, ohne je eine bilden zu müssen. Sie mussten die Demokratie nur lahmlegen. Um den Rest kümmerte sie sich selbst. Am Ende stand ein Ermächtigungsgesetz, und die Republik unterschrieb ihr eigenes Todesurteil mit ordentlicher parlamentarischer Mehrheit. Bis auf einige zuvor ausgeschlossene oder gar verhaftete Abgeordnete: ganz legal. Ganz demokratisch. Ganz final. 

»Weimar starb nicht am fehlenden Verbot, sondern an Notverordnung und Feigheit.« Bildquelle: Bundesarchiv, CC -BY-SA 3.0 de

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes hatten diese Lektion zwölf Jahre lang mit Blut bezahlt gesehen. Sie bauten deshalb keine höfliche Verfassung mehr, sondern eine wehrhafte — eine Demokratie, die sich wehren darf. Sie schrieben das konstruktive Misstrauensvotum hinein: stürzen darf nur, wer zugleich einen Nachfolger wählt. Sie zogen die Fünfprozenthürde ein gegen die Zersplitterung. Sie schufen die Ewigkeitsgarantie des Artikels 79, die Menschenwürde, Demokratie und Bundesstaat für alle Zeit dem Zugriff jeder noch so großen Mehrheit entzieht. Und ja, sie schrieben in Artikel 21 die Möglichkeit hinein, eine Partei auch zu verbieten. 

Aber — und das ist die Pointe, an der tausend Juristen elegant vorbeisehen — sie legten dieses Schwert mit Bedacht in nur eine einzige Hand. Nicht in die des Innenministers. Nicht in die einer erhitzten Bundestagsmehrheit. Nicht in die einer aufgebrachten X- oder Facebook-Gemeinde. Nur Karlsruhe darf es aus der Waffenkammer holen und führen — genau damit die wehrhafte Demokratie niemals zur Keule gegen den bloß unbequemen politischen Gegner verkommt. Dieses Verbot ist die schärfste Klinge der Verfassung — und die, die am tiefsten in der Scheide steckt. 

Was in den Akten der roten Roben steht 

Wie tief, das lässt sich in eben diesen Akten nachlesen. Genau zweimal haben die roten Roben eine Partei verboten: die rechtsextreme SRP 1952, die KPD 1956. Seither ist jeder Anlauf steckengeblieben. Der erste Versuch gegen die NPD platzte 2003 auf offener Bühne, weil zu viele V-Leute des Verfassungsschutzes in der Parteispitze saßen — am Ende wusste keiner mehr, wo die Partei aufhörte und der Staat anfing. Und 2017 kam die eigentliche Volte: Karlsruhe befand die NPD ausdrücklich für verfassungsfeindlich in ihren Zielen — und verbot sie trotzdem nicht. Begründung: Die Partei sei zu unbedeutend, um ihre Ziele je zu erreichen. Seither gilt die Hürde der »Potentialität« — eine Partei muss verfassungsfeindlich und mächtig genug sein, es auch durchzusetzen. 

Man lasse diese Ironie einen Moment wirken. Die NPD scheiterte an ihrer Bedeutungslosigkeit. Bei der AfD ist die Bedeutung — man sehe auf die Umfragen — überreichlich vorhanden; es fehlt, folgt man Papier, gerade der Nachweis des Kampfes gegen die Grundordnung. Die beiden NPD-Verfahren klemmen den AfD-Fall von beiden Seiten ein wie ein Schraubstock. 

Quelle: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Fairnesshalber gehört hier die Gegenstimme in voller Lautstärke hin. Denn ausgerechnet die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), auf deren Gutachten sich die tausend Juristen berufen, behauptet auf Grundlage von über 2.500 Belegen das genaue Gegenteil von Papier: Die AfD sei sehr wohl verfassungswidrig, weil sie planvoll das Demokratieprinzip und die Menschenwürde missachte — und, das ist der eigentliche Nadelstich, sie habe diesmal auch die »Potentialität«, ihre Ziele zu erreichen. Jene Hürde, an der die NPD 2017 scheiterte, sei bei einer Partei mit rund 70.000 Mitgliedern, über 40 Millionen Euro Vermögen und Sperrminoritäten in zwei Landtagen genommen. Wo die NPD zu schwach war, ist die AfD zu stark — so lautet, zugespitzt, die These.

Man muss das ernst nehmen und darf es zugleich einordnen. Das Gutachten ist akribisch, aber es ist das Papier der Antragsteller-Seite, kein Urteil — und selbst es verneint ausdrücklich eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus, einen Angriff auf den Rechtsstaat und den Nachweis, dass die AfD die parlamentarische Demokratie als solche abschaffen wolle. Es bleibt also, was ohnehin galt: Zwei kluge Häuser sind sich uneins — und entscheiden wird keines von beiden. Sondern die acht in Rot.

Und selbst der mildere Weg führt durch dasselbe Nadelöhr. Seit 2017 kennt das Grundgesetz in Artikel 21 Absatz 3 den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung — die kleinere Klinge, kein Verbot, nur die Finanzen werden gekappt. Karlsruhe hat sie im Januar 2024 erstmals gezogen und der Partei »Die Heimat«, vormals NPD, für sechs Jahre den Geldhahn zugedreht. Doch auch dafür braucht es exakt jenen Nachweis der Verfassungsfeindlichkeit, den Papier bezweifelt. Es gäbe also durchaus klügere, leisere Instrumente als die große Bombe — nur taugen sie eben nicht zum großen Empörungsgestus. 

Ein Blick in den Wahlkalender

Was uns, wie der Zufall so spielt, zum Kalender führt. Denn während tausend Juristen an einer juristischen Totgeburt basteln, wird gewählt. Am 6. September in Sachsen-Anhalt. Am 20. September, am selben Tag, in Mecklenburg-Vorpommern und in Berlin. Und die Umfragen lesen sich, je nach Standpunkt, wie ein Warnschuss oder wie eine Realsatire. 

In Sachsen-Anhalt liegt die AfD bei 41 Prozent. Die CDU folgt mit 24, die Linke mit 14. Und die SPD? Die Partei von August Bebel klammert sich mit fünf Prozent an die Hürde, die sie selbst einst gegen andere erdacht hat. Die Grünen liegen mit vier Prozent bereits darunter. 

In Mecklenbur-Vorpommern führt die AfD mit 36 Prozent vor der SPD mit 29 — die CDU dümpelt dort bei sagenhaften neun Prozent, die Linke bei zehn bis dreizehn, die Grünen zittern auch hier bei fünf. 

Und in Berlin, dieser Hauptstadt der guten Absicht, drängen sich fünf Parteien in einem Fotofinish: CDU 20,5, AfD 18,0, Grüne 17,1, Linke 16,1, die SPD abgeschlagen bei 14,2 Prozent. Man betrachte dieses Bild in Ruhe. Da stehen Parteien, denen die Wähler in Scharen davonlaufen — und der strategische Einfall lautet: den Gegner vom Platz stellen lassen. Nicht etwa besser spielen. Nicht überzeugender argumentieren. Sondern: laut nach dem Schiedsrichter rufen. Es ist, als riefe die Mannschaft, die 41 zu 24 hinten liegt, empört nach dem Ordnungsamt, weil der Gegner einfach zu viele Tore schießt.

Und hier hört der Spaß auf. 

Die Rechnung für Kohls blühende Landschaften

Denn all das ist nicht komisch. Es ist eine Bankrotterklärung. Wer hier nach dem Richter ruft, gesteht ein, dass ihm die Argumente abhandengekommen sind. Man verbietet keine Wähler. Man kann Millionen Menschen nicht per Antrag aus dem Wahlkreis tragen und hoffen, dass die Gründe, aus denen sie so wählen, mit der Partei verschwinden. Sie verschwinden nicht. Sie warten.

Und es sind, man muss es aussprechen, keine anonymen Millionen. Zwei dieser drei Wahlen finden im Osten statt, die dritte im einst geteilten Berlin. Wer verstehen will, warum ausgerechnet dort die Wut am tiefsten sitzt, muss ein Versprechen aus dem Sommer 1990 hervorholen. Damals verhieß Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) den Menschen zwischen Rügen und Erzgebirge »blühende Landschaften«, in denen es sich »zu leben und zu arbeiten lohnt«. Geblüht hat vieles — nur nicht immer dort, wo die Menschen wohnten. 

»Blühende Landschaften — versprochen 1990, vielerorts bis heute gesucht.« – Quelle: M_H.DE/wikimedia commons, CC BY-SA 4.0,

Was folgte, war die Treuhand: Betriebe wurden privatisiert, – Verzeihung -, »abgewickelt«. Manche wurden für eine DM verkauft, andere verschrottet und ganze Industrielandschaften mutierten über Nacht zu Brachen. Wer konnte, ging — nach Westen, dorthin, wo die Löhne höher waren und die Zukunft näher schien. Zurück blieben leerere Städte, alternde Dörfer und eine Erfahrung, die sich in kein Wahlprogramm der »Altparteien« übersetzen ließ: das Gefühl, Bürger zweiter Klasse geworden zu sein. Gut drei Jahrzehnte später sind die Löhne im Osten im Schnitt noch immer niedriger, die Vermögen kleiner, die Renten dünner, die Zahl der Konzernzentralen an einer Hand abzählbar. Die blühenden Landschaften wurden zum geflügelten Wort — nicht als Lob, sondern als Spott. 

Wer diesen Menschen jetzt auch noch die Partei ihrer Wahl per Gerichtsbeschluss aus der Hand schlagen will, bestätigt ihnen exakt das Gefühl, das sie überhaupt erst dorthin getrieben hat: Die da oben, in Roben und Ministerien, entscheiden ohnehin über euren Kopf hinweg. – Man kann einem schwelenden Feuer kaum wirksamer Luft zufächeln. 

Für die AfD ein dankbares Terrain. Sie erntet, was andere gesät haben — Inkassobüro für die uneingelöste Rechnung, die Helmut Kohls Koalition aus Union und FDP 1990 unterschrieb, eingetrieben mit jener Geduld, die nur der Gläubiger hat. Fällig gestellt wird am Wahltag. Und diesmal zahlt, wer unterschrieben hat — sofern man ihn überhaupt noch findet: Die FDP ist im Osten längst von der Bildfläche verschwunden.

Warum laufen die Wähler davon? 

Stellen wir also die eine Frage, um die alle herumreden, ohne Empörung, mit offenem Visier. Warum? Warum verliert eine etablierte Partei nach der anderen ihre Wähler — und zwar nicht an einen glänzenden Gegner, sondern an einen, den man selbst für unwählbar erklärt? Vielleicht, weil Menschen es spüren, wann über sie geredet wird und wann mit ihnen? – Weil zwischen der Sonntagsrede und dem Küchentisch eine Kluft klafft, die keine Kampagne mehr überbrückt? – Weil Verbieten so viel bequemer ist als Zuhören?

Man verstehe das nicht falsch. Dass die AfD kein harmloser Wutverein ist, dass hinter ihrer Fassade Programme, Zitate und Gerichtsurteile stehen, die jede Verharmlosung verbieten, hat dieses Journal an anderer Stelle ausführlich dargelegt. Aber gerade weil die Gefahr real ist, kommt es auf das richtige Werkzeug an. Und das schärfste Werkzeug ist hier ausgerechnet das stumpfste. 

»Aber Weimar!« — der Einwand, der keiner ist 

Nun werden die Verbotsbefürworter einwenden: Aber Weimar! Gerade Weimar lehre doch, zu handeln, ehe es zu spät sei — habe man nicht schon viel zu lange zugesehen? Der Einwand klingt gut. Er ist trotzdem falsch. Weimar starb nicht daran, dass ein Parteiverbot fehlte. Weimar starb an der Notverordnung, an destruktiven Mehrheiten, die stürzen konnten, ohne zu regieren, und an einer Mitte, die zu feige oder zu zerstritten war, ihre eigene Sache zu verteidigen. Nichts davon heilt ein Verbotsantrag. Das konstruktive Misstrauensvotum, die Sperrklausel, die Ewigkeitsgarantie — die Lehren aus Weimar sind längst gezogen und stehen im Text. Wer heute Weimar bemüht, um ein Verbot zu fordern, verwechselt die Krankheit mit der Medizin. 

Missverständnis ausgeschlossen: Eine wehrhafte Demokratie darf prüfen, ob eine Partei die Freiheit benutzt, um die Freiheit abzuschaffen — der bloße Gedanke an ein Verbot ist kein Sakrileg. Nur ist Prüfen nicht Wünschen. Wer prüft, muss die höheren Hürden Karlsruhes kennen, den Nachweis der Potentialität, die Erfahrung zweier gescheiterter NPD-Verfahren. Und selbst die BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht (BSW), gewiss keine Zeugin der Verteidigung für die Union, nennt den Ruf nach dem Verbot einen »neuen Autoritarismus«, der aus Unfähigkeit zur inhaltlichen Debatte nach Verboten rufe. Wenn selbst von dort die Warnung kommt, sollte das die tausend schwarzen Roben nachdenklich machen. 

»Geschlagen wird die AfD hier — nicht in Karlsruhe.« © wagner-journal.de

Das entscheidet kein Gericht

Ein Verbotsverfahren beantwortet all diese Fragen nicht. Es betäubt sie nur. Und scheitert es in Karlsruhe — der Ausgang ist offen, die Hürden aber sind hoch, und ein Scheitern nach zwei geplatzten NPD-Anläufen wäre kein Betriebsunfall —, dann hat man dem Gegner das kostbarste Geschenk gemacht, das man ihm überhaupt machen kann: die Rolle des Verfolgten, höchstrichterlich beglaubigt, mit Stempel und Bundesadler und »im Namen des Volkes«.

Das Grundgesetz ist stark genug, die AfD auszuhalten. Es wurde für schlimmere Zeiten gebaut als diese. Die Frage ist nicht, ob die Verfassung stark genug ist. Die Frage ist, ob die anderen Parteien stark genug sind, die AfD zu schlagen. Mit Wählern. An der Wahlurne. Im Streit um die besseren Argumente und die bessere Politik. 

Das entscheidet aber kein Gericht — auch keines in roten Roben. Das entscheiden nur diese Parteien selbst. 

– Falls sie sich noch trauen.

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