Wir können alles. Außer Wählen.
Der Flughafen kam neun Jahre zu spät, eine Autobahnbrücke liegt in Trümmern, und jetzt weiß niemand so recht, nach welcher Vorschrift das neue Abgeordnetenhaus eigentlich 158 Abgeordnete bekommen hat. Berlin hat wieder gewählt. Und wieder hat die Stadt ein Problem, diesmal ein mathematisches.
Baden-Württemberg hat sich 1999 einen Werbespruch geleistet, der das Land bis heute begleitet: „Wir können alles. Außer Hochdeutsch.“ Berlin hat auf einen vergleichbaren Slogan verzichtet. Vermutlich aus Platzgründen.
Flughäfen stehen seit Langem auf der Liste. Brücken inzwischen auch. Seit 2021 ist noch etwas hinzugekommen, das unangenehmer ist als ein kaputter Betonpfeiler oder eine Entrauchungsanlage, die nicht entraucht. Berlin kann nicht wählen.
Genauer gesagt: Die Berliner können es durchaus. Sie gehen sogar hin. Immer wieder. Mit bemerkenswerter Geduld und inzwischen wohl auch einer gewissen Abenteuerlust.
Es ist der Apparat um sie herum, der gelegentlich Schwierigkeiten damit hat.
Hundertachtundfünfzig
Am 20. September 2026 hat die Hauptstadt ihr 20. Abgeordnetenhaus gewählt. 74,2 Prozent der Wahlberechtigten beteiligten sich, 11,3 Prozentpunkte mehr als 2023. Die Linke wurde mit 25,7 Prozent erstmals stärkste Kraft. Die CDU fiel von 28,2 auf 18,8 Prozent. Die AfD kam auf 16,3, die Grünen auf 14,3 Prozent. Die SPD, die in dieser Stadt einmal Ernst Reuter und Willy Brandt ins Rathaus schickte, brachte es noch auf 12,1 Prozent. Schlechter war sie bei einer Berliner Abgeordnetenhauswahl noch nie.
Das bestätigen sowohl die amtlichen vorläufigen Ergebnisse als auch die Wahlanalyse der Bundeszentrale für politische Bildung.
So weit, so demokratisch. Dann begann Berlin zu rechnen.
Das Abgeordnetenhaus besteht grundsätzlich aus mindestens 130 Abgeordneten. 78 werden direkt in den Wahlkreisen gewählt, die übrigen Mandate über die Listen verteilt. Weil Direktmandate und Zweitstimmenergebnis nicht immer hübsch zueinanderpassen, gibt es Überhang- und Ausgleichsmandate. Nach dem vorläufigen Ergebnis kommt das neue Haus dadurch auf 158 Sitze: Linke 47, CDU 34, AfD 29, Grüne 26 und SPD 22.
Das Prinzip ist einfach. Gewinnt eine Partei mehr Wahlkreise, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustünden, darf sie diese Direktmandate behalten. Damit das Verhältnis der Parteien trotzdem möglichst dem Zweitstimmenergebnis entspricht, bekommen die anderen zusätzliche Mandate.

Das Parlament wächst.
In Berlin kennt man das. Das Abgeordnetenhaus ist eine jener seltenen öffentlichen Einrichtungen der Stadt, bei denen Kapazitätserweiterungen zuverlässig funktionieren. 2016 hatte es 160 Mitglieder, nach der Wiederholungswahl 2023 waren es 159. Neu ist diesmal nicht, dass das Haus wächst. Neu ist die Frage, nach welcher Vorschrift es eigentlich auf genau 158 Sitze wächst.
Berlin verteilt seine Mandate nach dem Verfahren der mathematischen Proportion, Hare/Niemeyer. Das Landeswahlgesetz regelt die Grundzüge. Für die genaue Berechnung der zusätzlichen Mandate verwies das Wahlrecht bislang auf eine Vorschrift der Landeswahlordnung. Der Verfassungsgerichtshof beschrieb dieses System 2022 selbst ausführlich.
Dann wurde aufgeräumt.
Frühjahrsputz im Herbst
Die Innenverwaltung von Senatorin Iris Spranger ließ 2025 die Landeswahlordnung neu fassen. Der Senat beschloss sie am 2. September; seit dem 19. September 2025 gilt die neue Fassung.
Die Begründung klang verheißungsvoll. Der über Jahrzehnte gewachsene Text sollte modernisiert und neu strukturiert werden. Empfehlungen der Expertenkommission und Erfahrungen aus den Wiederholungswahlen seit 2021 sollten einfließen. Mit der neuen Landeswahlordnung, teilte der Senat mit, werde die Reform der Berliner Wahlorganisation hinsichtlich ihrer rechtlichen Rahmenbedingungen abgeschlossen.
Abgeschlossen. Ein schönes Wort.
Man darf sich das ungefähr wie einen gründlichen Hausputz in einer Charlottenburger Altbauwohnung vorstellen. Alles wird sortiert, abgestaubt und neu beschriftet. Anschließend ist die Wohnung tadellos. Nur der Ordner mit den Versicherungspolicen steht unten beim Sperrmüll. Denn eine Vorschrift aus der alten Landeswahlordnung, die die Berechnung der zusätzlichen Sitze regelte, findet sich in der Neufassung nicht mehr.
Das Portal wahlrecht.de hat darauf hingewiesen. Marcel Luthe ebenfalls, ehemaliger FDP-Abgeordneter und einer derjenigen, die bereits gegen die Berliner Wahl von 2021 vorgegangen waren.
Luthe schrieb am 27. September in der Berliner Zeitung sinngemäß: Das Gesetz verweise für die konkrete Berechnung auf die Verordnung, dort fehle aber inzwischen die frühere Rechenvorschrift.
Das Interessante daran ist nicht einmal die Polemik. Es ist die Mathematik.
Die CDU bekam 342.516 Zweitstimmen und 34 Sitze. Rechnet man mit der früheren, inzwischen entfallenen Vorschrift weiter, landet man bei 157,71 Mandaten. Aufgerundet: 158. Genau die Zahl, die verkündet wurde.
Das beweist zunächst nur eines: Das veröffentlichte Ergebnis lässt sich mit der alten Formel reproduzieren. Ob diese Berechnung trotz des Wegfalls der ausdrücklichen Verordnungsregelung rechtmäßig ist, ist eine andere Frage. Luthe sagt nein. Eine veröffentlichte gerichtliche Entscheidung dazu gibt es bislang nicht. Das ist ein feiner Unterschied. Vor allem für die beiden Abgeordneten, die möglicherweise an ihm hängen. Nach Luthes Berechnung wären nämlich schon bei 156 Sitzen sämtliche 34 CDU-Mandate entsprechend dem gesetzlichen Verteilungsverfahren berücksichtigt. Die beiden darüber hinaus entstehenden Mandate gehen an Linke und Grüne.
Für die Regierungsbildung ist das ziemlich egal. Linke, Grüne und SPD kommen nach der vorläufigen Verteilung auf 95 Sitze. CDU, Grüne und SPD auf 82. Die absolute Mehrheit liegt bei 80. Aber ein Parlamentssitz ist kein zusätzlicher Klappstuhl, den man noch schnell aus dem Keller holt. Daran hängen Mandat, Diäten, Mitarbeiter, Büro, Rede- und Stimmrecht. Und idealerweise eine Rechtsgrundlage.
Das gilt sogar in Berlin.
91 Stimmen
Dann wird es hübsch. Wie groß dieses Parlament überhaupt wird, hängt nach der von Luthe nachvollzogenen Berechnung an einem einzigen Direktmandat. Im Wahlkreis Charlottenburg-Wilmersdorf 4 gewann die CDU-Kandidatin mit gerade einmal 91 Stimmen Vorsprung vor dem Kandidaten der Grünen. Das Ergebnis ist unabhängig dokumentiert. Hätten 46 Menschen anders gewählt, wäre der Wahlkreis an die Grünen gegangen. Und nach derselben Berechnungsmethode hätte das Abgeordnetenhaus nicht 158, sondern 153 Mitglieder. Fünf Abgeordnete Unterschied. Wegen 46 Kreuzen. Es gibt Berliner Mietverträge, die stabiler kalkuliert sind. Und nun kommt jener kleine dramaturgische Zusatz, den man einem Satiriker aus dem Manuskript streichen würde, weil er zu dick aufgetragen wirkt. Ausgerechnet in Charlottenburg-Wilmersdorf waren vor der Wahl falsche Briefwahlzettel verschickt worden. Am 24. und 25. August gerieten in Briefwahl-unterlagen für die Wahlkreise 3 und 4 Stimmzettel eines jeweils anderen Wahlkreises. Die Landeswahlleitung sprach zunächst von etwa 1.400 möglicherweise betroffenen Wahlberechtigten. Das Bezirksamt bestätigte bis zum 15. September neun konkrete Fälle. Wer den falschen Stimmzettel bereits ausgefüllt zurückgeschickt hatte, konnte neue Unterlagen beantragen. Die zuvor eingesandten Wahlbriefe sollten ausgesondert werden. Das Verfahren war also bekannt und eine Korrekturmöglichkeit vorgesehen.
Was niemand wissen kann: ob jeder Betroffene den falschen Stimmzettel überhaupt bemerkt hat. Dazu braucht man keine Verschwörungstheorie. Man braucht lediglich einen Berliner, der einen Wahlbrief öffnet, zwei Kreuze macht und nicht überprüft, ob oben die richtige Wahlkreisnummer steht. Mit anderen Worten: einen Menschen.
Landeswahlleiter Stephan Bröchler erklärte am 9. September, er nehme den Vorgang „sehr ernst“. Menschliche Fehler ließen sich bei keiner Wahl hundertprozentig ausschließen. Bröchler ist Professor für Politik- und Verwaltungswissenschaft an der Hochschule für Wirtschaft und Recht und seit dem 1. Oktober 2022 Landeswahlleiter. Er hatte zuvor selbst in jener Expertenkommission mitgearbeitet, die nach dem Desaster von 2021 Vorschläge für eine bessere Berliner Wahlorganisation erarbeitete.
Man kann ihm deshalb schwerlich vorwerfen, das Problem nicht zu kennen. Berlin hat es ihm schließlich gründlich erklärt.
Die Wahl, die es nie gab
Am 26. September 2021 veranstaltete Berlin Bundestagswahl, Abgeordnetenhauswahl, Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen und einen Volksentscheid am selben Tag. Weil das offenbar noch nicht hinreichend sportlich war, fand gleichzeitig der Berlin-Marathon statt. Straßen wurden gesperrt. Nachschub mit Stimmzetteln blieb stecken. In Wahllokalen fehlten Unterlagen oder es lagen die falschen aus. Teilweise wurden Stimmzettel kopiert.
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat später sämtliche 2.256 Wahlprotokolle ausgewertet. Das Ergebnis liest sich weniger wie ein Wahltag als wie ein Protokoll der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung. Wahllokale waren während der gesetzlichen Wahlzeit zusammengerechnet 6.294 Minuten geschlossen. Andere blieben insgesamt 21.941 Minuten über 18 Uhr hinaus geöffnet, während längst Prognosen im Fernsehen liefen.
21.941 Minuten. Das sind mehr als fünfzehn Tage. Berlin hatte es geschafft, einen einzigen Wahltag um gut zwei Wochen zu überziehen.
Dazu kamen nach den Feststellungen des Gerichts Tausende fehlende, falsche oder kopierte Stimmzettel. Der Verfassungsgerichtshof erklärte deshalb am 16. November 2022 die komplette Wahl zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen für ungültig.
Nicht ein bisschen ungültig. Nicht Charlottenburg ungültig. Nicht noch einmal nachzählen. Alles. Am 12. Februar 2023 durfte Berlin wiederkommen und es noch einmal versuchen. Auch die Bundestagswahl blieb nicht ungeschoren. Das Bundesverfassungsgericht entschied am 19. Dezember 2023, dass sie in 455 von 2.256 Berliner Wahlbezirken wiederholt werden musste. Danach geschah das, was in Deutschland zuverlässig geschieht, wenn vorher etwas zuverlässig nicht geschehen ist: Man gründete eine Expertenkommission. Es folgten Reformen der Wahlorganisation, neue Regeln, mehr Reserven, bessere Koordination und schließlich die neue Landeswahlordnung.
Bröchler bezeichnete die Wahl von 2021 später selbst als Ausgangspunkt eines umfassenden Reformprogramms. Und genau diese neue Wahlordnung hat nun ausgerechnet dort eine offene Rechtsfrage hinterlassen, wo aus Stimmen Sitze werden. Das muss man erst einmal schaffen.
Neun Jahre, 7,3 Milliarden
Wobei Berlin selbstverständlich auch Dinge fertig bekommt. Den BER zum Beispiel. Der erste Spatenstich war am 5. September 2006. Bei Baubeginn war von rund zwei Milliarden Euro die Rede. Eröffnet werden sollte ursprünglich 2011, später am 3. Juni 2012. Am 8. Mai 2012 wurde dieser Termin abgesagt. Brandschutz.
In Berlin ein Wort, das ungefähr dieselbe Wirkung entfaltet wie „Eisberg“ auf der Titanic. Am Ende eröffnete der Flughafen am 31. Oktober 2020, rund neun Jahre nach dem ursprünglich geplanten Termin. Die Kosten waren inzwischen auf etwa 7,3 Milliarden Euro gestiegen. Immerhin: Er steht.
Wer ihn aus dem Westen Berlins mit dem Auto erreichen möchte, darf inzwischen das nächste Kapitel Berliner Infrastrukturgeschichte studieren. Im März 2025 musste die Ringbahnbrücke der A100 am Dreieck Funkturm gesperrt werden. Das Bauwerk war ursprünglich für etwa 25.000 Fahrzeuge täglich ausgelegt worden. Zuletzt fuhren rund 90.000 darüber. Die alte Brücke wurde abgerissen; der Ersatzneubau soll im Sommer 2027 befahrbar sein.
Der Kunstkritiker Karl Scheffler schrieb 1910, Berlin sei dazu verdammt, „immerfort zu werden und niemals zu sein“. Damals gab es weder BER noch A100. Der Mann hatte Talent.
Strom weg, Kandidat weg
Und dann war da noch der 3. Januar 2026. Nach einem Brand an einer Kabelbrücke nahe dem Kraftwerk Lichterfelde fiel im Berliner Südwesten der Strom aus. Nach offiziellen Angaben waren zunächst rund 45.400 Haushalte und 2.200 Gewerbekunden betroffen. Auch die Wärmeversorgung litt. Mitten im Winter.
Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner spielte an diesem Tag zwischen 13 und 14 Uhr Tennis. Das bestätigte später die Senatskanzlei. Sport ist gesund. Kommunikation offenbar weniger.
Wegner hatte zunächst den Eindruck vermittelt, den Tag über intensiv telefonisch Krisenmanagement betrieben zu haben. Noch am 7. Januar erklärte er, er habe morgens um 8.08 Uhr begonnen, Telefonate zu führen.
Nach einem presserechtlichen Verfahren musste die Senatskanzlei später genauer Auskunft geben. Ergebnis: Vor 12.45 Uhr hatte Wegner kein dienstliches Telefonat geführt. Der erste bestätigte Anruf fand mit Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey statt. Zuvor habe er per Textnachrichten kommuniziert.
Vier Tage nach Veröffentlichung dieser Auskunft war der politische Strom dann auch bei Wegner weg. Am 10. Juli gab er seine Spitzenkandidatur für die Abgeordnetenhauswahl auf. Regierender Bürgermeister wollte er zunächst bleiben. Für die CDU übernahm Finanzsenator Stefan Evers.
Am Wahltag verlor die CDU gegenüber 2023 rund 9,4 Prozentpunkte bei den Zweitstimmen. Die SPD verlor 6,3 Punkte. Warum einzelne Berliner so gewählt haben, weiß nur jeder einzelne Berliner selbst. Das Ergebnis weiß man. Und das reicht.
Was jetzt?
Über Wahlprüfungen entscheidet in Berlin der Verfassungsgerichtshof. Genau dieses Gericht hatte 2022 die Wahl zum Abgeordnetenhaus vollständig für ungültig erklärt. Luthe hält auch diesmal eine gerichtliche Auseinandersetzung für möglich und stellt sogar eine Wiederholung der Wahl in den Raum. Das klingt spektakulär.
Der jetzige Fall unterscheidet sich allerdings fundamental von 2021. Damals konnten Menschen ihre Stimme nicht, nicht wirksam oder nur unter unzumutbaren Bedingungen abgeben. Fehlende Stimmen kann auch die schönste Excel-Tabelle nicht nachträglich erfinden. Diesmal liegen die Stimmen vor. Streit besteht über ihre Umsetzung in Mandate.
Sollte ein Gericht tatsächlich zu dem Ergebnis kommen, dass die Sitzberechnung fehlerhaft war, wäre daher zunächst zu klären, welche Rechtsfolge daraus folgt. Eine Korrektur der Sitzverteilung wäre etwas völlig anderes als die Wiederholung einer kompletten Wahl. Wer schon den Koffer fürs Wahllokal packt, kann ihn also vorerst wieder abstellen.
Die Linke hat inzwischen beschlossen, mit Grünen und SPD zu sondieren. SPD und Grüne haben sich ebenfalls zu Gesprächen bereit erklärt. Nach der vorläufigen Sitzverteilung verfügen die drei Parteien gemeinsam über 95 von 158 Mandaten. Selbst zwei Sitze mehr oder weniger würden daran nichts ändern. Das ist für Berlin möglicherweise die beruhigendste Nachricht dieser Wahl: Der mögliche Rechenfehler ist diesmal kleiner als die Mehrheit. Man ist bescheiden geworden.
2021 musste eine komplette Wahl wiederholt werden. 2026 streitet man nur noch darüber, ob zwei Abgeordnete zu viel im Parlament sitzen. Das kann man durchaus Fortschritt nennen. Jedenfalls in Berlin.
Denn das eigentlich Beunruhigende liegt woanders. Eine demokratische Wahl darf nicht darauf angewiesen sein, dass ihr Ergebnis so deutlich ausfällt, dass mögliche Fehler der Verwaltung politisch folgenlos bleiben.
Bei knappen Mehrheiten muss eine Stimme genauso zuverlässig in ein Mandat übersetzt werden wie bei komfortablen. Und zwar nach einer geltenden Regel. Nicht nach einer Regel, die früher einmal da war.
Baden-Württemberg kann kein Hochdeutsch. Das hört man sofort. Was Berlin nicht kann, merkt man, wenn es ein Gericht aufschreibt oder manchmal auch erst ein Jahr später. Wenn jemand nach der Vorschrift sucht.


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