Punktabzug
Die Bundesregierung saniert die Pflegeversicherung, indem sie künftig weniger Menschen für pflegebedürftig hält. Über fast alles andere streitet die Koalition noch, notfalls unter Aufsicht des Bundespräsidenten.
Am Mittwochmorgen, kurz vor der Kabinettssitzung, war in Berlin noch nicht ausgemacht, ob Union und SPD überhaupt etwas beschließen würden. Sie beschlossen dann doch. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) brachte seinen Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes durch und lieferte die Prosa gleich mit. Pflegende Angehörige seien „die stillen Helden unserer Gesellschaft“, ließ er in der Pressemitteilung seines Ministeriums verbreiten. Im selben Text steht ein zweiter, weniger gefühliger Satz: „Unser Pflegesystem ist ein Teilleistungssystem.“ Wer beide Sätze nebeneinanderlegt, hat die Reform im Grunde verstanden. Die Helden dürfen still bleiben. Bezahlt wird ein Teil.
Teilleistungssystem: Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 bewusst so angelegt, dass sie nur einen Teil der Pflegekosten übernimmt. Den Rest tragen die Pflegebedürftigen selbst, ihre Familien oder, wenn deren Geld nicht reicht, das Sozialamt mit der „Hilfe zur Pflege“.
Linnemann hat das Haus erst im Juli von Nina Warken (CDU) übernommen, die seither das Kanzleramt leitet. Das Wagner-Journal hat die damalige Möbelpackerei im Regierungsviertel gewürdigt. Der Entwurf stammt im Kern noch aus der Zeit seiner Vorgängerin. Das ist praktisch. So kann jeder der beiden sagen, die andere Seite habe angefangen.

Der Taschenrechner als Gutachter
Im Zentrum der Reform steht eine Rechenoperation. Wer Leistungen der Pflegeversicherung beantragt, wird vom Medizinischen Dienst begutachtet und bekommt Punkte, und zwar umso mehr, je mehr Hilfe er braucht. Ab 2027 sollen für Pflegegrad 1 statt 12,5 Punkten 15 nötig sein, für Pflegegrad 2 statt 27 dann 30, für Pflegegrad 3 statt 47,5 künftig 50. So steht es im Kabinettsentwurf. Die Pflegegrade 4 und 5 bleiben formal unangetastet.
Pflegegrad: Gutachter prüfen in sechs Lebensbereichen, den sogenannten Modulen, wie selbständig ein Mensch noch ist, etwa bei der Mobilität, der Körperpflege oder dem Umgang mit Medikamenten. Die Ergebnisse werden gewichtet und zu einer Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100 addiert. Daraus ergibt sich einer von fünf Pflegegraden, und vom Pflegegrad hängt ab, wie viel die Kasse zahlt.
Begründet wird das mit der Wissenschaft. Das Ministerium kehrt nach eigener Darstellung zu jenen Schwellenwerten zurück, die ein Expertenbeirat bereits 2013 empfohlen hatte. Dass der Gesetzgeber beim Zweiten Pflegestärkungsgesetz davon abwich, nennt der Entwurf heute „eine politische Entscheidung“. Die jetzige Korrektur ist demnach Wissenschaft. Auf diese Unterscheidung muss man erst einmal kommen, zumal in einem Ministerium, dessen Pflegekasse nach eigenen Angaben schon in diesem Jahr nur noch mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt über die Runden kommt. Ohne Gegenmaßnahmen fehlten der Pflegeversicherung laut Entwurf im kommenden Jahr rund 7,6 Milliarden Euro, 2030 wären es 17,4 Milliarden.
Was die neue Arithmetik bewirkt, hat das IGES-Institut für die Pflegekassen durchgerechnet; der Entwurf zitiert die Ergebnisse selbst. Allein die höheren Schwellen würden die Zahl der anerkannten Erstanträge um knapp zwölf Prozent senken. Weil das Ministerium zusätzlich die Punktetabellen für Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsleben verschärft, wären es etwa 22 Prozent. Mehr als jeder fünfte Antragsteller, der heute als pflegebedürftig gälte, wäre es morgen nicht mehr. Seine Gebrechen bleiben ihm dabei erhalten. Sie verlieren lediglich ihren amtlichen Status. Der Entwurf verbucht das als Ersparnis von 1,3 Milliarden Euro im ersten Jahr, bis 2030 sollen es 4,2 Milliarden werden. Selten lässt sich ein Präventionserfolg so präzise beziffern.

Bestandsschutz mit Beipackzettel
Für die mehr als sechs Millionen Menschen, die bereits einen Pflegegrad haben, verspricht das Ministerium in seinen Erläuterungen einen „umfassenden Besitzstandsschutz“. Der neue § 142b des Elften Sozialgesetzbuchs bestimmt, dass niemand seinen Grad allein wegen der neuen Maßstäbe verliert. Wird jemand erneut begutachtet, muss die Kasse laut Gesetzesbegründung eine „rechnerische Parallelbetrachtung nach alter Rechtslage“ anstellen. Wer nach den alten Regeln Pflegegrad 3 behielte, behält ihn auch nach den neuen. Geht es ihm dagegen tatsächlich besser, darf herabgestuft werden; ein Schutz auch in diesen Fällen würde, so die Begründung, die Bemühungen um Prävention und Rehabilitation „konterkarieren“.
Der Schutz hat allerdings eine Fallhöhe nach oben. Wer heute in Pflegegrad 3 eingestuft ist und schwächer wird, braucht für Pflegegrad 4 weiterhin 70 Punkte. Gezählt werden diese Punkte ab Januar jedoch nach der neuen, strengeren Tabelle. Der Entwurf vermerkt selbst, das IGES-Gutachten zeige einen „nennenswerten Einfluss auf die Ergebnisse von Höherstufungsbegutachtungen“. Vor dem Abstieg schützt § 142b nach seinem Wortlaut. Vom Aufstieg ist dort keine Rede. Der Altfall in Pflegegrad 3 wird also behandelt wie ein Haus unter Denkmalschutz. Abreißen darf es niemand. Wer aufstocken will, braucht eine Genehmigung nach der neuen Bauordnung.
Beim Geld klingt die Reform zunächst großzügig. Das Pflegegeld in Pflegegrad 3 heißt künftig „Entlastungsbudget“ und steigt von 599 auf 630 Euro im Monat. Aus diesem Budget sollen allerdings auch die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel bezahlt werden, Einmalhandschuhe etwa oder Bettschutzeinlagen, für die es bisher bis zu 42 Euro monatlich extra gab. Dazu kommt die Vertretung, wenn die pflegende Tochter einmal ausfällt. Wer die Hilfsmittelpauschale bisher ausgeschöpft hat, kommt nach Adam Riese auf 641 Euro und nach Linnemann auf 630. Der eigenständige Topf für Kurzzeit- und Verhinderungspflege schrumpft als „Überbrückungsbudget“ von 3.539 auf 2.285 Euro im Jahr; den Rest, heißt es im Entwurf, verteile man „ausgabenneutral“ auf die anderen Budgets. Gestrichen wird außerdem die Anpassung der Leistungen an die Preisentwicklung, die das geltende Recht für 2028 vorsieht. Ersparnis laut Entwurf: 4,7 Milliarden Euro. Ab 2029 sollen die Beträge jährlich steigen. Das Jahr dazwischen dürfen die Pflegebedürftigen als ihren persönlichen Beitrag zur Generationengerechtigkeit verbuchen.
Am härtesten trifft es Pflegegrad 1. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro, mit dem Betroffene etwa eine Haushaltshilfe bezahlen konnten, fällt weg. Stattdessen gibt es Beratung und, laut Entwurf ab 2029, eine „Pflegebegleitung“. Nach den Zahlen des Entwurfs beziehen rund 860.000 Menschen in häuslicher Pflege Leistungen des Pflegegrades 1. t-online meldete, wer schon heute in diesem Grad eingestuft sei, könne sich auch künftig auf altes Recht berufen. Im Kabinettsentwurf findet sich ein ausdrücklicher Besitzstand für den 131-Euro-Betrag allerdings nur für Heimbewohner. Zugleich verbucht der Entwurf die Ersparnis aus der Streichung, 800 Millionen Euro, bereits für das Jahr 2027. Wie diese Summe im ersten Jahr zusammenkommen soll, wenn allein neue Antragsteller betroffen wären, erklärt der Entwurf nicht.
Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK, hat die Sache in einer Mitteilung ihres Verbands auf einen Satz gebracht: „Damit wälzt man das Problem nur auf die pflegenden Angehörigen ab.“ Also auf die stillen Helden. Ein Bündnis aus 14 Organisationen, darunter DGB und Caritas, verlangt inzwischen, die Kürzungen zu stoppen .
Wer noch in diesem Jahr einen Antrag stellt, wird nach altem Recht begutachtet. Maßgeblich ist der Eingang bei der Pflegekasse bis zum 31. Dezember, wie der Verband der Ersatzkassen bestätigte. Das Ministerium rechnet mit einem Ansturm und hat auf seine Weise vorgesorgt: Von Januar bis Ende April 2027 gilt die gesetzliche Frist von 25 Arbeitstagen für einen Bescheid nicht mehr, ausgenommen Fälle mit „besonders dringlichem Entscheidungsbedarf“. Was dringlich ist, legen die Pflegekassen selbst fest. Man könnte von einer Warteschleife mit Rechtsgrundlage sprechen.
Ein Präsident am Telefon
Die Vorgeschichte dieses Kabinettsbeschlusses ist ungewöhnlich. Nach den Niederlagen bei den Landtagswahlen wollte die SPD den ersten Teil der Reform nicht länger als reines Sparpaket mittragen. Sie verlangte einen „Pflegesoli“, eine Ausgleichszahlung der privaten an die gesetzliche Pflegeversicherung, dazu einen „Pflegedeckel“ für den Eigenanteil im Heim. Die Union lehnte beides ab. Der Streit wurde so laut, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier nach einem Bericht des Spiegel zum Hörer griff und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) sowie Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) anrief; der Tagesspiegel bestätigte das aus Koalitionskreisen. Ein Staatsoberhaupt als Paartherapeut der Regierung: Auch das ist eine Form von Pflegebedürftigkeit, für die das Gesetz bislang keinen Grad vorsieht.

Das Ergebnis der präsidialen Seelsorge: Die Union setzte sich in der Sache durch, die SPD bekam eine Kommission. Sie soll bis Ende Januar Vorschläge vorlegen, Linnemann will die Strukturreform bis Ostern im Kabinett haben und zum 1. Juli 2027 in Kraft setzen. Immerhin ließ er die geplante Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige fallen, wie kma-online berichtet. In Berlin gilt eine Kommission als Zugeständnis, wenn man sonst nichts zugestehen möchte.
In derselben Woche stoppte das Kanzleramt öffentlich den Entwurf für eine Zuckersteuer aus Klingbeils Finanzministerium. Er sei „in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig“, hieß es aus Regierungskreisen, so berichten es t-online und der Tagesspiegel. Zwischen Kanzleramt und Finanzministerium liegt etwa eine halbe Stunde Fußweg. Man hat sich für den Umweg über die Presse entschieden.
Die nächsten Akte
Als nächstes steht die Rente auf dem Spielplan. Die Vorschläge der Rentenkommission hatten Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) noch als „Gesamtkunstwerk“ gepriesen, ein Begriff, den dieses Journal bereits gebührend gewürdigt hat. Seit Manuela Schwesig (SPD), Ministerpräsidentin in Schwerin, und die ostdeutschen CDU-Regierungschefs Michael Kretschmer, Mario Voigt und Sven Schulze das geplante Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren ablehnen, wackelt ein Kompromiss, der jährlich rund zehn Milliarden Euro sparen sollte. Auf der Gegenseite kämpft Johannes Winkel (CDU), Chef der Jungen Union und neuerdings stellvertretender Fraktionsvorsitzender für Rentenpolitik, für genau dieses Ende. Richard Wagner hätte an dieser Besetzung seine Freude gehabt. Jeder singt seine Partie, und keiner hört dem anderen zu.

Danach kommt der Haushalt. Klingbeils Entwurf sieht für 2027 nach Angaben des ZDF insgesamt rund 200 Milliarden Euro neue Schulden vor, und bis 2030 soll es in dieser Größenordnung weitergehen. Die Haushälter der Union warnen laut t-online vor einer „Versteinerung des Haushalts“, in der vier Fünftel des Etats in den 2030er-Jahren für Soziales, Verteidigung und Zinsen fest gebunden wären. Eine Regierung, die bei den Pflegebedürftigen 4,7 Milliarden Euro über eine ausgefallene Inflationsanpassung hereinholt und zugleich in fünf Jahren rund eine Billion Euro neue Kredite einplant, pflegt eine eigenwillige Buchführung. Im Kleinen wird geknausert, im Großen geliehen.
Der Wähler zählt nach
Draußen läuft derweil eine eigene Begutachtung, mit härteren Schwellenwerten als bei jeder Pflegekasse. In der INSA-Umfrage für die Bild erreicht die AfD erstmals 30 Prozent, die Union fällt auf 18. In Nordrhein-Westfalen, dem Landesverband des Kanzlers, liegt die AfD in einer Forsa-Umfrage für den Kölner Stadt-Anzeiger bei der Bundestagswahl-Frage erstmals vor der CDU, mit 24 zu 22 Prozent. Mit der Arbeit von Merz sind dort elf Prozent zufrieden, mit der von Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) 46 Prozent. Im Schweriner Landtag sitzt die CDU nicht mehr, in Berlin hat die Linke die Wahl gewonnen.
Selbst das Zählen will in der Hauptstadt geübt sein. Im Wahlkreis Spandau 1 ergab eine Nachzählung, dass der AfD-Kandidat Tommy Tabor das Direktmandat gewonnen hat. Gemeldet worden war die CDU-Kandidatin Bettina Meißner. Die telefonische Schnellmeldung hatte mit der Niederschrift des Wahlvorstands nicht übereingestimmt, sagte Landeswahlleiter Stephan Bröchler der dpa. Es ist ein Detail. Es passt allerdings in eine Woche, in der auch die Bundesregierung ihre Probleme vor allem dadurch löst, dass sie anders zählt.
Ohne Parallelbetrachtung
Für die Pflegebedürftigen hat Linnemann einen Bestandsschutz ins Gesetz geschrieben. Die Koalition selbst genießt keinen. Der Wähler nimmt bei jeder Wahl eine Wiederholungsbegutachtung vor, und zwar nach dem Recht, das am Tag der Begutachtung gilt. Eine rechnerische Parallelbetrachtung nach alter Rechtslage kennt er nicht. Wer dabei unter die Schwelle rutscht, verliert seinen Grad. In Schwerin hat die CDU das bereits erlebt. Dort liegt die Schwelle bei fünf Prozent, und eine Übergangsfrist gibt es nicht.


2 Kommentare zu „Punktabzug“
Für die Ukraine ist Geld da. Für die EU ist Geld da. Für die NATO ist Geld da. Immer wenn es darum geht, Nichtdeutsche zu finanzieren, haben wir Geld wie Heu. Nur für den deutschen Michel, der 40 Jahre lang Beiträge und Steuern gezahlt hat, für den ist „leider, leider“ kein Geld da.
Und diese depperte Truppe um Friedrich den Merz rafft nicht, daß sie so vor allem der AFD in die Hände spielt? Haben wir jetzt nur noch Dilletanten als sogenannte Spitzenpolitiker? Ich vermisse bei allem Kriegsgebrüll besonders in den Leitmedien ein Diskussion über die Wiedereinführung der Wehrpflicht und für diejenigen, die den Dienst an der Waffe aus guten Gründen verweigern, einen Zivildienst, bevorzugt im Bereich der Betreuung von pflegebedürftigen Mitbürger:Innen. Damit liessen sich unter anderem Kosten senken. – Ach ja, natürlich schön ausgeglichen, also Männer und Frauen sollen sich für die Allgemeinheit bemühen. Das würde sicherlich auch positive Auswirkungen auf das Sozialverständnis einiger dieser völlig verwöhnten Jugend haben.