WAGNER Journal des Luxus und der schlechten Laune
Verzockt. Vertuscht. Vergessen.
Gesundheits-Monopoly statt funktionierender Kontrolle der Finanzen und Leistungen. Neue Ereigniskarte: Gehen Sie direkt ins Gefängnis. Diese Karte gilt, wie sich zeigt, allerdings ausschließlich für Beitragszahler.
GESUNDHEIT
Tim van Beveren
7/19/202610 min read


Monopoly erklärt ein Land manchmal besser als jede Regierungserklärung. Man zieht eine Karte, rückt vor, kassiert Geld, kauft eine Strasse, baut darauf Häuser und am liebsten Hotels oder geht ins Gefängnis. Die Regeln sind hart, aber für alle gleich. Im deutschen Gesundheitswesen scheint seit diesem Sommer eine Sonderedition des beliebten Gesellschaftsspiels zu gelten. Dort zieht der Bürger die Karte. Die Krankenkasse zieht das Geld. Und auch wenn sich hinterher mal eben stattliche 170 Millionen Euro in Luft aufgelöst haben, geht bislang niemand ins Gefängnis. Es geht höchstens vor Gericht. Zivilrechtlich. Mit Verhandlungstermin im Dezember - genug Zeit also, um sich in aller Ruhe eine gute Ausrede zurechtzulegen.
WAS DER BUNDESTAG BESCHLOSSEN HAT
Am Freitag, dem 10. Juli 2026, verabschiedete der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz - ein Name, der schon sprachlich klingt, als würde hier etwas stabilisiert, das sonst eingestürzt wäre. In gewisser Weise stimmt das sogar: Der Bundesregierung zufolge droht der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027 eine Finanzierungslücke von mehr als 15 Milliarden Euro. 318 Abgeordnete stimmten dafür, 284 dagegen, vier enthielten sich. Kurz zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht zwei Eilanträge der Opposition abgelehnt, die das Verfahren noch stoppen wollten. Karlsruhe, so viel Pragmatismus muss sein, hatte offenbar Wichtigeres zu tun.
Die wichtigsten Zahlen:
- 318 zu 284 Stimmen, bei vier Enthaltungen: so beschloss der Bundestag am 10.07.2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
- Mehr als 15 Milliarden Euro: die von der Bundesregierung ab 2027 erwartete Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung.
- 5 auf 7,50 Euro, 10 auf 15 Euro: die neuen Mindest- und Höchstzuzahlungen für Medikamente - eine Erhöhung um 50 Prozent, ohne automatische jährliche Dynamisierung.
- 2,5 Prozent: der neue Beitragszuschlag für Ehepartner ohne eigenes Einkommen, sofern kein Kind unter zwölf Jahren, keine Pflege- oder Behindertensituation und kein Rentenalter vorliegen.
- Mindestens 170 Millionen Euro: der laut Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung bislang bestätigte Verlust von 28 Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen aus Investitionen in den Verius-Immobilienfonds. Einzelne Berichte nennen eine mögliche Dunkelziffer von über 500 Millionen Euro.
- 50 Millionen Euro: die Investitionssumme der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zwischen 2019 und 2022 - davon laut eigener Klageschrift 96,3 Prozent verloren.
- Dezember 2026: Verhandlungstermin am Landgericht Frankfurt.
Für die rund 74 Millionen gesetzlich Versicherten bedeutet das Gesetz vor allem eines: höhere Belastung. Die Zuzahlung für Medikamente steigt von mindestens 5 auf mindestens 7,50 Euro, der Höchstbetrag von 10 auf 15 Euro - eine Erhöhung um 50 Prozent, hübsch verpackt als "Anpassung". Die einzige Erleichterung: Anders als ursprünglich geplant wird nicht automatisch jedes Jahr weiter draufgeschlagen. Das nennt man in Berlin dann wohl “Kompromisskultur”. Und Ehepartner ohne eigenes Einkommen bleiben nur noch beitragsfrei mitversichert, wenn sie ein Kind unter zwölf Jahren betreuen, einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgen, ein Kind mit Behinderung haben oder das Rentenalter erreicht haben. Wer keines dieser Kriterien erfüllt, zahlt künftig 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens seines Partners extra. Bei 3.000 Euro brutto sind das 75 Euro. Im Monat. Jeden Monat. Die eheliche Solidargemeinschaft, staatlich neu eingepreist.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nannte das Ergebnis nach der Abstimmung im Bundestag "einen Kraftakt für ein Maßnahmenpaket, das es in diesem Ausmaß noch nicht gegeben hat". Ein paar Tage später, in der ZDF-Sendung "Maybrit Illner", klang sie deutlich verhaltener: "Begeisterung ruft das Gesetz bei mir jetzt auch nicht hervor", räumte sie dort ein. Zwei Sätze derselben Ministerin, sieben Tage auseinander. Im Bundestag der Kraftakt, im Fernsehen die Ernüchterung - offenbar hält Begeisterung in der deutschen Gesundheitspolitik ungefähr so lange wie eine frisch unterschriebene Koalitionsvereinbarung.
Debattiert wurde übrigens durchaus lautstark. Der AfD-Abgeordnete Martin Sichert warf den Befürwortern in seiner Bundestagsrede vor, "tausende Menschenleben auf dem Gewissen" zu haben - eine Formulierung, für die ihn Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) noch am selben Tag mit einem Ordnungsruf belegte. Große Empörung also, kostenlos und in Echtzeit. Zu dem wirklichen Skandal, um den es hier eigentlich geht, äußerte sich Sicherts Fraktion bislang auffällig wenig. Dazu gleich mehr - und dazu, warum ausgerechnet an dieser Stelle plötzlich Ruhe einkehrt.
EIGENTLICH GANZ EINFACH: § 80 SGB IV
Krankenkassen verwalten kein Risikokapital. Sie verwalten Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern - also ein zweckgebundenes Sozialvermögen. Deshalb schreibt Paragraf 80 des Vierten Sozialgesetzbuches einen bemerkenswert klaren Auftrag fest: Das Geld ist so anzulegen, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint. Nicht unwahrscheinlich. Ausgeschlossen.
Wer fremdes Sozialvermögen verwaltet, soll also vorsichtig sein.
Nicht mutig. Nicht kreativ. Nicht renditehungrig. Einfach vorsichtig. Das ist jetzt wirklich keine besonders anspruchsvolle Anforderungsbeschreibung.
Aber genau das ist, glaubt man den Recherchen dreier großer Redaktionen, in mindestens 17, möglicherweise 28 Fällen offenbar trotzdem nicht passiert.
Die Rechtslage:
Das Vierte Buch Sozialgesetzbuch regelt in Paragraf 80 unter der Überschrift "Verwaltung der Mittel, Anlagegrundsätze", wie Sozialversicherungsträger - also auch Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen - mit den Beitragsgeldern der Versicherten umzugehen haben:
"Die Mittel der Versicherungsträger umfassen die Betriebsmittel, die Rücklage und das Verwaltungsvermögen. Sie sind so anzulegen und zu verwalten, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint, ein angemessener Ertrag erzielt wird und eine ausreichende Liquidität gewährleistet ist."
Absatz drei verlangt zudem ein "qualifiziertes Anlage- und Risikomanagement" sowie die Begrenzung von Ausfall- und Liquiditätsrisiken durch Mischung und Streuung der Anlagen. Die Norm nennt keine verbotenen Produkte, sondern nur Prinzipien - wer sie einhält, entscheidet im Zweifel jede Institution zunächst selbst. Eine Pflicht zur vorherigen Genehmigung jeder einzelnen Anlageentscheidung durch die Aufsicht besteht nach bisherigem Kenntnisstand nicht in jedem Fall.
DIE RECHERCHE
Sieben Tage nach der Bundestagsabstimmung veröffentlichten NDR, WDR und die Süddeutsche Zeitung eine gemeinsame Recherche, derzufolge mindestens 17 gesetzliche Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen - Körperschaften des öffentlichen Rechts, die im Auftrag der Kassen die Honorare niedergelassener Ärztinnen und Ärzte verteilen - Beitragsgelder in einen Immobilienfonds der Verius Capital AG gesteckt hatten, einer Schweizer Investmentgesellschaft mit Sitz in Zug. Verwaltet wurde der Fonds in Deutschland von der Hauck Aufhäuser Fund Services S.A. (HAFS), der Luxemburger Kapitalverwaltungsgesellschaft des Frankfurter Bankhauses Hauck Aufhäuser Lampe. Bestätigter Verlust nach jüngstem Stand: mindestens 170 Millionen Euro bei 28 Institutionen. Einzelne Berichte sprechen von einer möglichen Dunkelziffer von über 500 Millionen Euro - eine Summe, für die man in anderen Zusammenhängen Staatsanwälte losschickt und nicht nur Pressesprecher mit abgeschlossenem Germanistikstudium.
Am stärksten betroffen: ausgerechnet die Kassenärztliche Vereinigung im sonst finanztechnisch so überaus korrekten Baden-Württemberg (KVBW), die rund fünf Milliarden Euro Honorargelder jährlich verwaltet. 50 Millionen Euro davon flossen zwischen 2019 und 2022 in den Verius-Fonds. In ihrer Klageschrift gegen Hauck Aufhäuser Lampe vor dem Landgericht Frankfurt heißt es, man sei "vorsätzlich getäuscht" worden. 96,3 Prozent der Summe gelten laut Klage als verloren - eine Verlustquote, von der jeder Falschspieler beim Poker vor Neid erblassen würde. Dazu kommen die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (30 Millionen Euro), die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (16 Millionen, dort nüchtern als Totalverlust verbucht), die Kaufmännische Krankenkasse KKH (47,4 Millionen), die Pronova BKK (10 Millionen), die BKK Gildemeister Seidensticker (7,9 Millionen) sowie Novitas BKK und MKK Meine Krankenkasse mit jeweils rund fünf Millionen. Weitere Kassen - IKK Südwest, AOK Bremen, Bahn BKK, BKK Pfalz, Siemens BKK, Viactiv Krankenkasse - bestätigten den Rechercheteams Investitionen, ohne Zahlen zu nennen, was man in der Finanzbranche vermutlich "Zurückhaltung" und überall sonst einfach Schweigen nennt. Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe feuerte immerhin das zuständige Vorstandsmitglied und verklagt es, wie das Landgericht Dortmund bestätigte, wegen Verstoßes gegen interne Anlagerichtlinien. Ein Konsequenz-Level, das man sich von anderen Beteiligten in dieser Geschichte auch gewünscht hätte.
Versprochen worden waren den Anlegern mehr als sieben Prozent Rendite jährlich - zu einer Zeit, in der die Leitzinsen im Euroraum bei null lagen. Sieben Prozent bei null Prozent Leitzins: Wer hier "Chance" liest statt "Risiko", sollte künftig lieber Lotterielose kaufen, das ist wenigstens ehrlich beschriftet. Der unabhängige Fondsanalyst Stefan Loipfinger, Gründer der Plattform Investmentcheck, hält das Produkt gegenüber den recherchierenden Redaktionen für "definitiv nicht geeignet", um Beitragsgelder anzulegen. Diplomatischer kann man "das hätte jedem aus Reihe eins auffallen müssen" wohl kaum formulieren.
Als die Zinsen ab 2022 stiegen und Bauträger reihenweise insolvent gingen, brach das Konstrukt zusammen. Hauck Aufhäuser fror den Fonds im November 2022 ein. Gutachter stuften anschließend bis zu 70 Prozent der Wertpapiere als ausfallgefährdet ein. HAFS weist den Täuschungsvorwurf zurück und teilte den recherchierenden Redaktionen mit, Investoren seien über Prospekt- und Vertragsunterlagen "umfassend über deren Charakter, die hiermit verbundenen Risiken und die bestehenden eigenständigen Prüfpflichten aufgeklärt" worden. Zu Einzelfällen wolle man sich nicht äußern - man kennt das Prinzip: alles stand im Kleingedruckten, und für das Kleingedruckte ist bekanntlich der Leser zuständig. In diesem Fall allerdings Vorstände und Verwaltungsräte öffentlich-rechtlicher Körperschaften, die mit unser aller Geld hantierten. Über Recht oder Unrecht wird am Ende ein Gericht entscheiden, im Dezember, am Landgericht Frankfurt. Darum soll es hier aber gar nicht gehen. Denn selbst wenn sich sämtliche Vorwürfe gegen die Finanzdienstleister bestätigen sollten, bleibt eine zweite, deutlich unbequemere Frage.
WIE KONNTE DAS PASSIEREN?
Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen investieren schließlich nicht aus dem Bauch heraus. Sie haben Finanzabteilungen. Vorstände. Ehrenamtliche Verwaltungsräte, besetzt mit Vertretern von Versicherten und Arbeitgebern - Selbstverwaltung nach Bismarck'schem Vorbild, stolze 150 Jahre alt und auch immer noch stolz darauf.
Außerdem: externe Wirtschaftsprüfer, die jährlich testieren.
Und, je nach Kasse, eine Aufsicht: das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) für die bundesunmittelbaren Krankenkassen, bei den Kassenärztlichen Vereinigungen die jeweilige Landesbehörde - macht, grob gerechnet, gut ein Dutzend Kontrollinstanzen statt einer einzigen.
Mit anderen Worten: ein Kontrollsystem, das nach außen den Eindruck erweckt, dort könne niemand versehentlich einen Kugelschreiber bestellen, ohne vorher drei Unterschriften einzuholen und eine Ausschreibung zu prüfen. In der Luftfahrt, mit der sich dieser Autor seit drei Jahrzehnten beruflich beschäftigt, nennt man dieses Prinzip Redundanz: mehrere voneinander unabhängige Sicherungen, damit ein einzelner Fehler nicht gleich zur Katastrophe wird. Bei den Krankenkassen hat man offenbar ebenfalls mehrere Sicherungen eingebaut - nur scheinen sie diesmal alle gleichzeitig und in dieselbe Richtung durchgebrannt zu sein. Und trotzdem sollen, nach heutigem Kenntnisstand, dreistellige Millionenbeträge in eine Anlage geflossen sein, deren Risiken heute Gegenstand umfangreicher Gerichtsverfahren sind.
Das BAS selbst betont, es prüfe die Geldanlagen der ihm unterstellten Träger zwar jährlich - eine Pflicht zur vorherigen Genehmigung jeder einzelnen Anlageentscheidung habe aber offenbar nicht bestanden. Man prüft also, aber erst hinterher, wenn das Geld längst unterwegs nach Luxemburg ist. Die Wirtschaftsprüfer testierten die Jahresabschlüsse, ohne das Ausfallrisiko der nachrangigen Papiere hinreichend zu gewichten, wie es scheint. Die Verwaltungsräte segneten ab, vermutlich ohne die Fondsstruktur bis in die letzte Verzweigung verstanden zu haben - was insofern verständlich ist, als sie ehrenamtlich tätig sind und keine Bezahlung für das Lesen von hundertseitigen Fondsprospekten bekommen. Nur eben auch keine Haftung dafür verweigern können, dass sie es nicht getan haben.
An diesem Punkt hört die Geschichte auf, eine Geschichte über einen Immobilienfonds zu sein. Sie wird zu einer Geschichte über Verantwortung. Genauer: über Verantwortung, die auffällig zuverlässig verschwindet, sobald gleichzeitig sehr viele Menschen für sie zuständig sind. Ein bewährtes deutsches Verfahren, das man aus der Kommunalpolitik, dem öffentlichen Nahverkehr und gelegentlich auch aus Koalitionsverträgen kennt.
DIE POLITIK ENTDECKT DIE EMPÖRUNG
Die Reaktionen kamen prompt, wenn auch aus einigermaßen erwartbarer Richtung. "Beitragsgelder sind das Geld der Versicherten und Arbeitgeber", erklärte Christos Pantazis (SPD), gesundheitspolitischer Sprecher seiner Bundestagsfraktion, in einer Pressemitteilung - deren Fraktion, nebenbei bemerkt, mit in der Regierung sitzt, die eine Woche zuvor eben jenes Spargesetz durchgesetzt hatte, das den Versicherten die Rechnung präsentiert. Aufklärung fordern und Teil der Regierung sein, die aufgeklärt werden müsste: Auch das ist eine Form von Mut. Ates Gürpinar (Die Linke), gesundheitspolitischer Sprecher seiner Fraktion, ließ über eine eigene Pressemitteilung wissen: "Gesundheit ist keine Spielwiese für Finanzspekulationen." Paula Piechotta (Bündnis 90/Die Grünen), Bundestagsabgeordnete, sagte den recherchierenden Redaktionen, der Fall untergrabe "das Vertrauen in die Krankenkassen und ihre Fähigkeit, mit Geld umzugehen".
Und die AfD, die wenige Tage zuvor im Bundestag noch von tausenden Toten auf dem Gewissen der Koalition sprach? Zum tatsächlichen Fondsskandal: erstaunliche, geradezu andächtige Stille. Fast schade, denn selten hätte sich eine bessere Gelegenheit geboten, Regierung, Aufsicht und Finanzwirtschaft in einem Aufwasch zu kritisieren. Vielleicht war der Gegner diesmal aber auch einfach zu kompliziert für ein Plakat. Populismus liebt einfache Schuldige mit einem Gesicht. Luxemburger Fondsadministratoren, Schweizer Investmentgesellschaften und mehrstufige Anlagekonstruktionen haben leider keins.
Aus der Unionsfraktion und dem von Warken geführten Ministerium selbst war zu den konkreten Fondsverlusten derweil ebenfalls auffällig wenig zu vernehmen. Man hatte mit der Verteidigung des eigenen Spargesetzes offenbar alle Hände voll zu tun - für eine Stellungnahme zu 170 Millionen Euro verschwundener Beitragsgelder blieb da, so scheint es, einfach keine Zeit mehr übrig.
Wer ist wer?
Verius Capital AG: Schweizer Investmentgesellschaft mit Sitz in Zug, spezialisiert auf Immobilienfinanzierungen im deutschsprachigen Raum. Ihr Fonds steht im Zentrum der gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Hauck Aufhäuser Fund Services S.A. (HAFS): Luxemburger Kapitalverwaltungsgesellschaft des Frankfurter Bankhauses Hauck Aufhäuser Lampe, zuständig für die Verwaltung des Verius-Fonds in Deutschland. Weist Täuschungsvorwürfe zurück.
Kassenärztliche Vereinigungen (KVen): Körperschaften des öffentlichen Rechts, die im Auftrag der Krankenkassen die Honorare niedergelassener Ärztinnen und Ärzte verteilen.
Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS): Bundesbehörde mit Rechtsaufsicht über 63 bundesunmittelbare Krankenkassen, prüft deren Geldanlagen jährlich.
ZWEIERLEI SPRACHE
In Deutschland spricht man auf zweierlei Art über verlorenes Geld.
Verzockt ein Privatanleger seine Ersparnisse, heißt es, er habe die Risiken unterschätzt. Selbst schuld. Nächster Fall.
Verpasst ein Bürger eine Frist gegenüber dem Finanzamt, kommt die Mahnung. Nicht irgendwann. Pünktlich, mit Säumniszuschlag und in einem Ton, der keinen Widerspruch duldet.
Verliert dagegen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft möglicherweise dreistellige Millionenbeträge, ändert sich schlagartig das Vokabular. Dann ist plötzlich die Rede von Marktverwerfungen, von komplexen Anlagestrukturen, von unterschiedlichen Rechtsauffassungen. Aus einem Verlust wird ein "laufendes Verfahren". Aus Verantwortung wird Kommunikation. Und aus einer schallenden Ohrfeige wird, mit etwas gutem Willen, eine "bedauerliche Entwicklung". Man könnte fast darüber herzhaft lachen. Wäre es nicht das Geld der Versicherten.
Natürlich lösen 170, auch 500 Millionen Euro nicht das strukturelle Finanzproblem der gesetzlichen Krankenversicherung. Das behauptet niemand, nicht einmal die Opposition, die es sonst mit Superlativen nicht so genau nimmt. Aber genau darum geht es auch nicht. Wer Millionen Menschen erklärt, jede zusätzliche Zuzahlung sei alternativlos, sollte wenigstens den Eindruck vermeiden, mit dem bereits eingesammelten Geld sei sorgloser umgegangen worden als mit dem eigenen Girokonto. Genau diesen Eindruck hat diese Recherche gerade nachhaltig beschädigt.
DIE EREIGNISKARTE
Bleibt Monopoly. Vielleicht wird es Zeit für eine spezielle deutsche Gesundheitsedition. Die Ereigniskarten könnten lauten: "Ihre Zuzahlung steigt auf 7,50 Euro." "Ihr Ehepartner ist nicht mehr beitragsfrei mitversichert - zahlen Sie 2,5 Prozent." "Sie haben eine sichere Geldanlage mit sieben Prozent Rendite entdeckt. Setzen Sie zwei Runden aus und warten Sie auf das Landgericht." Und, exklusiv für Vorstände und Verwaltungsräte: "Ziehen Sie eine Zusatzkarte. Sie dürfen selbst entscheiden, ob Sie sie lesen."
Und ganz unten im Stapel liegt sie noch immer: die alte Karte. "Gehen Sie direkt ins Gefängnis." Vielleicht ist sie gar nicht verschwunden. Vielleicht wird sie nur seit Jahren an die falschen Spieler verteilt - während die eigentlichen Bankhalter weiterziehen dürfen, ganz ohne Umweg über Los und dabei, jedes Mal, eine angemessene Tantieme einziehen dürfen.